Erst die Maschine, dann der Anwalt?
Am Mittwochabend, dem 28. Oktober, sitzen in München zwei bayerische Justizminister auf einem Podium, der amtierende und sein Vorgänger. Das Legal Tech Colab feiert Geburtstag, vier Jahre nach seiner Gründung, und hat dem Abend eine Frage als Titel gegeben: „AI First, Lawyer Second?“
Die Besetzung passt zu dieser Frage. Auf Initiative von Georg Eisenreich haben das bayerische Justizministerium und die UnternehmerTUM das Colab 2022 gegründet. Ende September ist Eisenreich überraschend aus dem Amt geschieden; er will perspektivisch wieder als Rechtsanwalt arbeiten, mit Schwerpunkt auf Digitalisierung, Legal Tech und KI. Sein Nachfolger Josef Schmid ist seit dem Jahr 2000 Anwalt und Partner einer überörtlichen Kanzlei, mit einem Schwerpunkt im öffentlichen Baurecht.
„AI First“ ist das Schlagwort der Stunde, für die einen Marketing, für die anderen eine Zukunft, in der der Anwalt nur noch abzeichnet, was eine Maschine vorbereitet hat. Aufschlussreicher als beide Lesarten ist der Blick in eine Kanzlei, die sich tatsächlich so organisiert.
Was eine AI-First-Kanzlei anders macht
Einen genauen Einblick haben Julian Jantze und Marko Bradic von Compound Law im Juni im AI Legal Club gegeben; Anisja Porschke hat ihn anschließend auf LinkedIn zusammengefasst. Compound ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft in Berlin, geführt von dem Anwalt Julian Jantze; Bradic und der technische Leiter kommen aus der Finanztechnologie.
Drei Merkmale tragen das Modell:
- Werkzeuge, Daten und Abläufe sind von Grund auf so angelegt, dass sie ineinandergreifen.
- Spezialisierte KI-Agenten übernehmen einzelne Arbeitsschritte, und ein Mensch gibt jeden Schritt frei.
- Das System lernt mit: Jede Korrektur verbessert die Agenten für künftige, ähnliche Anfragen.
Im Alltag sieht das etwa so aus. Eine Anfrage kommt per E-Mail, ein Agent ordnet sie dem richtigen Mandanten zu, in einen nur für ihn eingerichteten Datenbereich. Drei Fachagenten übernehmen: Einer kommentiert die Änderungen der Gegenseite, einer überarbeitet den Vertrag, einer entwirft eine Verhandlungsnotiz für den Vertrieb des Mandanten. Der Anwalt prüft jeden Schritt und gibt ihn frei. Seine Änderungen fließen zurück, und mit der Zeit wächst der Anteil dessen, was vorbereitet auf seinem Tisch liegt.
Porschke fasst es so zusammen: AI First bedeute, dass eine Organisation KI als Infrastruktur denkt und entwickelt. Auf der Website von Compound heißt es kürzer: „Kein KI-Alleingang.“
Christopher Kercher, der im Juli nach mehr als siebzehn Jahren bei Quinn Emanuel eine eigene Prozesskanzlei gegründet hat, vergleicht das mit der Elektrifizierung. Die Fabrikbesitzer setzten zunächst hier einen Motor und dort eine Glühbirne ein; Henry Ford plante sein Werk in Highland Park von vornherein so, als sei überall Strom vorhanden. AI First beschreibt also eine Bauweise. Wer neu gründet, legt den Grundriss danach an. Wer ein bestehendes Haus führt, muss umbauen, ohne dass der Betrieb stillsteht.
Diese zweite Lage kennen wir aus der Nähe. KOENEN BAUANWÄLTE, die Kanzlei, aus der dieses Projekt hervorgegangen ist, besteht seit 2004. KI gehört dort inzwischen zum Alltag, vor allem bei der Arbeit mit der Akte: Korrespondenz erfassen, Chronologien bilden, Fundstellen finden. Eine AI-First-Kanzlei im Sinne von Compound ist sie damit nicht.
Ein Markt, der sich ordnet
Solche Häuser entstehen inzwischen auch anderswo. In England hat die Aufsicht im Mai 2025 Garfield.Law zugelassen, eine Kanzlei, die kleine Forderungen über ein KI-System eintreibt. Die Auflagen sind aufschlussreich: Jeder Schritt braucht die Zustimmung des Mandanten, und benannte Anwälte bleiben verantwortlich. In New York arbeitet seit November 2025 Norm Law, verbunden mit dem Softwareunternehmen Norm Ai, an dem unter anderem Blackstone beteiligt ist; abgerechnet wird dort nach Ergebnis.
Drei Verschiebungen
Interessanter als das Etikett sind drei Verschiebungen, die über das einzelne Haus hinausreichen.
Der Preis. Wenn eine Maschine in Minuten erledigt, wofür früher Stunden nötig waren, verliert die Stunde als Maßstab ihren Grund. Nach dem Legal Insights Report von Clio für Großbritannien und Irland vom April 2026 nutzen 89 Prozent der befragten Juristen KI; 71 Prozent der aktiven Nutzer sehen die Kosten je Mandat sinken. Mehr als die Hälfte der Mandate läuft dort inzwischen zu Festpreisen, nur noch knapp ein Drittel nach Stunden. Compound wirbt mit Festpreisen und einer Antwort binnen einer Stunde. In Deutschland lassen sich feste Preise vereinbaren, vor Gericht allerdings nicht unterhalb der gesetzlichen Gebühren (§ 49b Abs. 1 BRAO); ein Honorar nach Erfolg ist nur in engen Grenzen erlaubt (§ 4a RVG).
Die Ausbildung. Die Agenten übernehmen genau die Arbeit, an der junge Anwälte bisher gelernt haben: recherchieren, sichten, erste Entwürfe schreiben. Christoph Meyer hat im August auf LinkedIn daran erinnert, dass die klassische Kanzleipyramide auch den Ort finanziert, an dem das Handwerk gelernt wird. Das System lernt aus jeder Korrektur. Wer korrigieren soll, muss das Prüfen dagegen an eigener Arbeit gelernt haben, und genau diese Arbeit wird knapp.
Die Verschwiegenheit. Dass das System aus Korrekturen lernt, berührt zugleich eine anwaltliche Pflicht. Was ein Agent aus der Akte des einen Mandanten lernt, darf in der Akte des nächsten nicht wieder auftauchen (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB). Der abgeschottete Datenbereich je Mandant im Berliner Beispiel ist die technische Antwort auf eine Pflicht, die älter ist als jede Software.
Warum der Anwalt hier vorne bleibt
Auf die Münchner Frage gibt in Deutschland das Berufsrecht die erste Antwort.
Sie beginnt beim Eigentum. Anders als in England, wo auch Nichtanwälte an Kanzleien beteiligt sein dürfen, sind reine Finanzinvestoren hierzulande ausgeschlossen. Der Europäische Gerichtshof hat dieses Fremdbesitzverbot mit Urteil vom 19. Dezember 2024 als mit dem Unionsrecht vereinbar bestätigt (C-295/23). Wer in Deutschland eine AI-First-Kanzlei gründet, gründet eine Anwaltsgesellschaft unter anwaltlicher Führung, so wie Compound.
Sie setzt sich bei der Verantwortung fort. Der Rechtsanwalt ist nach § 1 BRAO ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Übernimmt er einen KI-Text unbesehen in einen Schriftsatz, kann das die Prozesshandlung unwirksam machen; darüber haben wir in Ausgabe 7 von Think Sovereign berichtet (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. März 2026, 12 S 470/26). An dieser Pflicht ändert keine Architektur etwas, sie ändert nur, wie viel Vorarbeit auf dem Tisch liegt, wenn geprüft wird.
Im Ablauf kann die Maschine also an erster Stelle stehen; verantwortlich bleibt der Anwalt, der freigibt. Im AUFRECHT-Manifest vom März heißt einer der vier Werte „Verantwortung vor Automatisierung“. Der Satz beschreibt eine Rangfolge und verbietet nichts.
Was das für Bauherren, Planer und Unternehmer heißt
Als Mandanten werden Sie AI-First-Kanzleien zuerst dort begegnen, wo Papier in wiederkehrender Form entsteht: bei Verträgen, Nachträgen, Mängellisten. Schneller und berechenbarer kann das durchaus werden. Ob eine solche Kanzlei gut arbeitet, wird sich aber auch daran zeigen, was sie dem Verfahren erspart. Dieselbe Technik, die einem Gericht 624 Seiten liefern kann, kann eine Akte auch so erschließen, dass am Ende wenige Seiten genügen. Und sie könnte Beratung dort erschwinglich machen, wo sich heute kaum jemand einen Anwalt nimmt.
Für Ihr eigenes Unternehmen gilt, was Porschke für etablierte Kanzleien festgehalten hat: Über Nacht lässt sich nichts davon umsetzen, zuerst kommen die Grundlagen. Gemeint sind saubere Daten, Menschen, die mit den Werkzeugen umgehen können, und Abläufe, die Sinn ergeben. Eine Projektakte, deren Schriftverkehr auf zwanzig Postfächer verteilt ist, ordnet auch kein Agent.
Dieser Beitrag gehört zu Ausgabe 9 von Think Sovereign.