Der Schlüssel aus dem Drucker
Die Geschichte, die Volker Römermann im vorstehenden Gespräch erzählt, hat er selbst als Wandergut gekennzeichnet: Es gebe sie in zig Abwandlungen, ein Copyright habe er nicht. Ihre Urfassung ist überliefert und fast hundert Jahre alt. Bei Henry Ford stand ein riesiger Generator still, die eigenen Ingenieure fanden den Fehler nicht, und so holte man Charles Proteus Steinmetz, den „Zauberer von Schenectady“. Steinmetz bat um ein Notizbuch, einen Stift und ein Feldbett, hörte der Maschine zwei Tage und Nächte zu, stieg dann auf eine Leiter und zeichnete ein Kreidekreuz auf das Gehäuse: Hier öffnen, sechzehn Windungen der Spule ersetzen. Der Generator lief. Die Rechnung lautete auf zehntausend Dollar, und als Ford eine Aufschlüsselung verlangte, kam sie postwendend: Ein Kreidekreuz zeichnen – ein Dollar. Wissen, wo es hingehört – neuntausendneunhundertneunundneunzig Dollar. Ford zahlte.
Die Geschichte will seit jeher dasselbe sagen, ob sie nun in Dearborn spielt oder im Suezkanal: Der Wert einer Leistung liegt nicht in der Minute ihrer Erbringung, sondern in den dreißig Jahren davor. Bezahlt wird nicht die Kreide und nicht die Kneifzange. Bezahlt wird das Wissen, wo das Kreuz hingehört.
Warum die Anwaltschaft die Geschichte nie ganz erzählen konnte
Nur: Auf die Anwaltschaft hat dieses Bild nie richtig gepasst. Steinmetz musste nichts mehr bauen – sein Wissen genügte, die Reparatur erledigten Fords Leute nach seiner Anweisung. Der Experte im Suezkanal zieht die Kneifzange aus der Hosentasche: Der Schlüssel existiert schon, er muss nur angesetzt werden.
Der Anwalt dagegen steigt auf das Schiff, erkennt – wenn er gut ist – in zwei Minuten, wie das Problem zu lösen ist. Aber er kann keinen Schlüssel aus der Tasche ziehen. Denn der Schlüssel, der auf diesen Sachverhalt passt, existiert noch nicht. Kein Fall gleicht dem anderen; die Klausel, die im letzten Vertrag trug, greift im nächsten ins Leere; der Schriftsatz, der dieses Schiff wieder flottmacht, muss für dieses Schiff geschrieben werden. Was sich vorproduzieren lässt – der Baukasten, der Formularvertrag aus vorgefertigten Mosaiksteinen –, ist gerade keine anwaltliche Leistung mehr; der Bundesgerichtshof hat das Schlüsselregal im Smartlaw-Urteil ausdrücklich vom Beruf abgegrenzt. Anwaltliche Arbeit beginnt dort, wo der Schlüssel jedes Mal neu gebaut werden muss.
Und aus dieser Eigenart entstand das Geschäftsmodell, das der Berufsstand bis heute betreibt. Die Idee – die zwei Minuten, in denen der Anwalt erkennt, welche Schraube sich drehen muss – war mit jedem denkbaren Zeithonorar immer grotesk unterbezahlt. Kompensiert wurde das durch die Bezahlung des Schlüsselbaus: durch die Stunden und Tage, die es brauchte, den erkannten Lösungsansatz auszuarbeiten, zu belegen, zu formulieren, abzusichern. Zeit gegen Geld war nie eine Aussage über den Wert der Leistung. Es war eine Krücke – eine praktikable, solange die Produktion des Schlüssels teuer war. Die Idee wurde verschenkt, der Bau wurde berechnet, und unter dem Strich ging die Rechnung ungefähr auf.
Der Drucker im Koffer
Genau diese Rechnung geht jetzt nicht mehr auf. Denn der Anwalt, der heute auf das Schiff steigt, hat einen 3D-Drucker im Koffer: eine künstliche Intelligenz, die er konfiguriert hat, mit den Mustern seiner besten Schriftsätze, mit seinen Prüfungsroutinen, seinen Standards, seinem Wissen – die dreißig Jahre, übersetzt in ein Werkzeug. Er erkennt in zwei Minuten die Lösung, gibt dem Drucker die Spezifikation, und der Schlüssel, dessen Bau gestern noch Tage kostete, entsteht in Minuten, manchmal in Sekunden. Das Ergebnis ist dabei nicht selten besser als das handgefertigte – der Drucker vergisst keine Variante, übersieht keine Frist, wird nicht müde.
Wem kommt dieser Sprung zugute? Rechnet der Anwalt weiter Zeit gegen Geld ab, lautet die Antwort: ausschließlich dem Schiffseigner. Fünf Minuten Beratung, meinetwegen die An- und Abfahrt – mehr steht nicht auf dem Zettel. Derjenige, der jahrelang in den Drucker investiert hat, der ihn gebaut, trainiert, verantwortet – er ginge leer aus. Schlimmer noch: Das Modell bestraft ihn. Je besser sein Drucker, desto kürzer seine abrechenbare Zeit, desto geringer sein Honorar. Ein Vergütungssystem, in dem die Investition in Qualität das Einkommen senkt, ist kein Geschäftsmodell. Es ist eine Fehlkonstruktion – und sie fliegt gerade auf.
Bezahlt wird nicht die Kreide und nicht die Kneifzange. Bezahlt wird das Wissen, wo das Kreuz hingehört.
Der verbotene Ausweg
Der nächstliegende Ausweg ist zugleich der verbotene: dann eben großzügiger aufschreiben. Im Handwerk mag mancher an der Aufwandsschraube drehen; dem Anwalt ist genau das versperrt, und zwar nicht als Stilfrage, sondern als Straftatbestand. Wer ein Zeithonorar vereinbart, schuldet die Abrechnung der tatsächlich aufgewendeten Zeit – der Bundesgerichtshof hat 2020 selbst die verbreitete Viertelstunden-Taktung in vorformulierten Vergütungsvereinbarungen gekippt: Eine Klausel, die für jede angefangene Viertelstunde ein Viertel des Stundensatzes erlaubt, benachteiligt den Mandanten unangemessen, denn er hat ein berechtigtes Interesse, nur die Arbeitszeit zu bezahlen, die wirklich auf seine Sache verwendet wurde. Auf der sicheren Seite ist, wer minutengenau abrechnet; über engere Takte von fünf oder sechs Minuten lässt sich reden. Und wer Aufwand nicht rundet, sondern erfindet, begeht nach zutreffender Auffassung nicht bloß eine Gebührenüberhebung, sondern schlicht Betrug.
Ein Kollege aus einer Einheit mit rund fünfundzwanzig Berufsträgern sagte mir dieser Tage: „Wir sind uns doch darüber einig, dass wir nach wie vor real den tatsächlichen Aufwand ansetzen – und keine Minute mehr.“ Selbstverständlich sind wir uns darüber einig. Aber genau deshalb ist die Sache entschieden: Wenn die reale Zeit schrumpft und die reale Zeit der einzige zulässige Maßstab ist, dann stirbt nicht die Ehrlichkeit. Dann stirbt die Stunde.
Der alte Versuch, den Wert zu messen
Dabei kennt das deutsche Recht seit jeher einen anderen Maßstab – einen, der gar nicht erst nach der Mühe fragt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz knüpft die gesetzlichen Gebühren an den Gegenstandswert, im Prozess Streitwert genannt: das Interesse, das die Partei mit dem Verfahren verfolgt. Bei der Zahlungsklage ist das schlicht die Forderung; wo sich das Interesse nicht beziffern lässt, schätzt das Gericht nach freiem Ermessen (§ 3 ZPO), notfalls greift der Auffangwert von fünftausend Euro; die gerichtliche Festsetzung bindet auch die Anwaltsgebühren (§ 32 RVG). Der Streitwert ist, recht besehen, die geronnene Einsicht des Gesetzgebers, dass Rechtsrat nach dem Wert der Sache bezahlt werden soll – nicht nach der Zeit, die er kostet. Die Idee der Steinmetz-Rechnung, in Paragrafen gegossen.
Nur misst der Streitwert das Interesse oft schlecht. Er ist häufig niedrig, wo die Sache groß ist: Die Abnahmeverweigerung über achttausend Euro Restwerklohn kann über die Existenz eines Betriebs entscheiden; die Räumungsklage zum Jahreswert der Miete über ein Zuhause; und das eigentliche Anliegen des Mandanten – die Geschäftsbeziehung, das Projekt, die Zukunft – kommt in der Wertberechnung gar nicht vor. Eben deshalb ist die Anwaltschaft über Jahrzehnte in die Stunde ausgewichen: Die Vergütungsvereinbarung nach Zeit war die Antwort auf die Schwäche des Streitwerts, zumal niemand im Vorfeld wusste, wie hoch der Aufwand werden würde – also nahm man den tatsächlichen Aufwand als Maßstab und verschob die Wertfrage auf nie. Jetzt fällt die Stunde, und die Wertfrage kehrt zurück. Älter, größer, unausweichlich.
Der Streitwert ist die geronnene Einsicht des Gesetzgebers: Rechtsrat wird nach dem Wert der Sache bezahlt, nicht nach der Zeit, die er kostet.
Die halbe Minute Schweigen
Römermann erzählt im Interview, wie er sie stellt: Am Ende des ersten, ausführlichen Gesprächs fragt er neue Mandanten, was ihnen diese Tätigkeit denn wert wäre – und dann kommt eine halbe Minute Nachdenken, die er zu Recht einen Bewusstseinsvorgang nennt. Das ist der richtige Ansatzpunkt, und er hat eine Voraussetzung, die leicht überlesen wird: Bevor über den Wert gesprochen werden kann, muss der Anwalt das Begehren herausgearbeitet haben – was der Mandant wirklich will, was auf dem Spiel steht, was die Lösung für ihn bedeutet. Das ist keine Vorstufe der anwaltlichen Arbeit. Es ist anwaltliche Arbeit, vielleicht ihr am meisten unterschätzter Teil; Isabelle Biallaß beschreibt an anderer Stelle dieses Hefts dieselbe Leistung von der Richterbank aus: durch Fragen den rechtlich relevanten Sachverhalt erst entstehen zu lassen.
Aber die Wertfrage hat ein Risiko, und es wäre unehrlich, es zu verschweigen. Man kann sich verfehlen. Der Mandant, dem der Wert nicht vermittelt wurde – oder der ihn nicht zahlen will –, nimmt Abstand. Und er fällt heute nicht mehr ins Leere: Er bastelt selbst, mit dem Chatbot, der ihm gefällige Antworten gibt und das Gefühl verstärkt, im Recht zu sein, bis hinein in die Kostenfalle des selbstgeführten Prozesses. Die ungelöste Vergütungsfrage ist deshalb kein Verteilungsproblem zwischen Anwalt und Mandant. Sie ist ein Zugangsproblem des Rechts: Jeder gescheiterte Wertdialog produziert einen Menschen, der dem Rechtsstaat eine Enttäuschung mehr zutraut.
Was auf der Rechnung stehen wird
Wie also endet die Geschichte, ins KI-Zeitalter fortgeschrieben? Der Anwalt steigt mit dem Drucker im Koffer auf das Schiff. Der Schlüssel entsteht in Minuten. Auf der Rechnung wird nicht die Druckzeit stehen, und auch nicht die zwei Minuten der Idee. Auf ihr wird stehen müssen, was immer schon der wahre Posten war und wofür der Streitwert nur ein grober Stellvertreter ist: der Wert der gelösten Sache – verhandelt vorn, beim Betreten des Schiffs, nicht abgerechnet hinten, beim Verlassen. In Festpreisen für Ergebnisse, in Wertpauschalen, in Erfolgskomponenten, wo das Berufsrecht sie zulässt und hoffentlich bald weiter zulässt als heute.
Und ein Posten kommt hinzu, den kein Drucker druckt. Steinmetz wurde nicht für die Kreide bezahlt und nicht einmal nur für das Wissen. Er wurde dafür bezahlt, dass er mit seinem Namen dafür einstand, dass der Generator wieder läuft. Die KI produziert Schlüssel. Wo das Kreuz hingehört, ob dieser Schlüssel in dieses Schloss gehört – und wer haftet, wenn das Schiff trotzdem stehen bleibt: Das bleibt der Beruf. Die Frage ist nicht mehr, was die Stunde kostet. Die Frage ist, was es wert ist, dass das Schiff fährt.
Die KI produziert Schlüssel. Wo das Kreuz hingehört und wer haftet, wenn das Schiff stehen bleibt — das bleibt der Beruf.