Das leere Blatt
Fünf Stimmen und ein Raum, der fehlt.
Die Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner dieses Artikels haben auf Wunsch anonym gesprochen. Ihre Namen wurden verändert; alle übrigen Angaben sind authentisch. Fünf Stunden. Ein langer Sachverhalt. Ein leeres Blatt.
In der Ausgabe, die Sie in Händen halten, beschreibt Andreas Koenen den Kreuzgang als den Raum, den jede funktionierende Rechtsordnung braucht: den Raum zwischen Anklage und Urteil, zwischen Forderung und Erfüllung, zwischen Streit und Frieden. Den Raum, in dem nicht entschieden, sondern nachgedacht wird.
Das deutsche Staatsexamen kennt diesen Raum nicht. Was an seiner Stelle steht, ist das leere Blatt. Kein überdachter Bogengang zwischen Funktionsräumen, kein Ort der Stille zwischen Forderung und Antwort. Nur die Uhr. Nur das Blatt. Und die Frage, ob das, was man jahrelang gelernt hat, in diesem Moment abrufbar ist – nicht als Erkenntnis, sondern als Punktzahl.
Im Hauptbeitrag dieser Ausgabe geht es um eine Tagung in Leipzig, auf der sich herausstellte, dass erfahrene Anwälte den Wortlaut ihres eigenen Eides – § 12a BRAO, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren – nicht mehr kannten. Ein vergessener Eid. Die fünf Menschen, die in diesem Beitrag sprechen, stehen am anderen Ende desselben Weges: Sie ahnen noch nicht einmal, dass sie eines Tages diesen Eid ablegen werden. Dort das Ende eines Versprechens, das niemand mehr kennt. Hier der Anfang eines Weges, dessen Ziel niemand erklärt.
Fünf Menschen haben erzählt, was das leere Blatt mit ihnen gemacht hat. Und welchen Kreuzgang sie sich trotzdem gesucht haben – jede auf ihre eigene Weise.
Der Körper erinnert sich: Eine junge An-wältin und der Druck des ersten Examens
Eine junge Kanzleigründerin, Ende zwanzig, seit wenigen Monaten auf eigene Rechnung in Frankfurt, beschreibt den Druck, der sich körperlich auswirkte. Sie hat das erste Staatsexamen während Corona geschrieben, handschriftlich, und sagt, sie war schon sehr am Ende, als der Tag kam. Nicht weil der Stoff sie überfordert hätte – das Studium selbst sei gar nicht so unvergleichbar mit anderen Studiengängen gewesen. Aber irgendwann wollte sie einfach nur noch frei sein. Frei von dem Gefühl, nicht genug zu sein. Ständig eins auf den Deckel zu bekommen. Probeklausuren zu schreiben und schlechte Noten zurückzubekommen, und nie das, was man sich erhofft hatte.
Sie begann, ihre Haare rauszureißen – wie andere Fingernägel kauen, sagt sie, fast beiläufig. Hinten am Hinterkopf, jahrelang, bis heute nicht nachgewachsen. Sie trägt immer noch einen Zopf, um das zu verdecken. Sie hatte Panikattacken, nahm Beruhigungsmittel, probierte Atemtechniken aus. Sie musste sich oft übergeben – aus dem Stress heraus, nicht aus Krankheit. Und sie hat zwölf Stunden am Tag am Tisch gesessen, mit einer halben Stunde Mittagspause, weil die Panik größer war als das Wissen, dass das falsch war.
»Ich weiß, es gibt immer Leute, die sagen: Den Stress fügt man sich ja selber zu, geh halt mal raus. Aber so geht das einfach nicht. Man ist so in diesem Strudel gefangen und hat so eine Panik, die man gar nicht in Worte fassen kann – weil es einfach nicht greifbar ist für jemanden, der sich nicht in dieser Situation befindet.«
Sie hat das Examen nochmal geschrieben. Weil es das nicht gewesen sein konnte. Diesmal hatte sie eine Lerngruppe gefunden – Menschen, die ihr halfen, Klausuren zu lösen, zu korrigieren, zu besprechen. Und diesmal hatte sie eine andere Erfahrung in der mündlichen Prüfung.
Beim ersten Mal hatte der Vorsitzende Richter beim Kennenlernen zu ihr gesagt, es müsse immer einen „Loser“ in der Gruppe geben, und er hoffe, die Löwen würden sie nicht auffressen. Sie schwieg – weil sie wusste, dass dieser Mann sie ein paar Tage später prüfen würde. Er hätte sie noch runterprüfen können. Das sei, sagt sie, wirklich ein Schlag in die „Fresse“ gewesen.
Als bekannt wurde, dass das JPA Hamm Nicht-Zugelassene intern Blockversager nannte und diese Bezeichnung versehentlich nach außen gelangte, löste das bei ihr etwas aus. Der Begriff klingt für sie wie: Du hast im gesamten Block versagt. Alles oder nichts. Und sie sagt, sie sehe das Leben nie als alles oder nichts. Das sei auch deshalb so schlimm.
Sie hatte im selben Examen für eine Klausur vom einen Korrektor vier Punkte bekommen, vom anderen acht. Der eine sagt: gerade noch bestanden. Der andere: das hätte ein Prädikat werden können. Dass man auf der Grundlage solcher Schwankungen so in eine Schublade gesteckt werde, das sei, sagt sie, einfach nicht okay – und werde nicht dem gerecht, was die Leute reinstecken.
Das Staatsexamen prüft Wissen – aber keinen Raum für Haltung.
Zwischen leeren Blättern suchen sich viele ihren eigenen Kreuzgang.
Heute hat sie eine eigene Kanzlei. Wenn Mandanten ihr nicht vertrauen, nimmt sie Mandate nicht an. Sie sagt, sie wisse nicht, ob das die Antwort auf alles sei, was war. Aber sie weiß, dass der Druck, den sie heute im Beruf hat, nicht mehr mit dem von damals vergleichbar ist. Es ist ein Druck, der sie nicht mehr zerstört, weil sie weiß, wozu sie ihn aushält. Im Sovereign Store gibt es einen Raum, der Refugium heißt – ein physischer Ort des Rückzugs, der Stille, der inneren Klärung. Für die junge Anwältin aus Frankfurt ist das Refugium kein Raum. Es ist die Fähigkeit, selbst zu entscheiden: welche Mandate sie annimmt, für wen sie arbeitet, wann sie Nein sagt. Die Funktion ist dieselbe – Schutz vor dem, was von außen kommt, Raum für das, was von innen trägt. Nur die Form ist eine andere: nicht vier Wände, sondern berufliche Souveränität.
Keine Punkte, keine Orientierung: Ein Achtzehnjähriger vor der Tür zum Recht
Ein junger Mann, der mit fünfzehn Jahren zum ersten Mal in einer Juravorlesung saß, beschreibt seinen Einstieg ins Recht als Schulprojekt. Im Rahmen der Junioruni durfte man bis zu drei Stunden Unterricht verpassen, um eine Vorlesung der Universität zu besuchen. Er saß in BGB AT, in Schuldrecht, schrieb die Klausur mit. Und er hat nie gesehen, was er falsch gemacht hat. Nie die Korrektur bekommen, nie eine Begründung, warum er nicht bestanden hatte, was falsch war, wie man es hätte besser machen können.
»Das System gibt Punkte zurück. Keine Orientierung.«
Als er sich später tatsächlich in Jura einschreiben wollte – nicht, weil er Anwalt werden wollte, sondern weil er das Recht als Werkzeug verstand, um sich selbst durchs System zu navigieren –, reichte sein Abitur für den NC nicht aus. Er ist jetzt achtzehn. Er überlegt noch. Dass es seit April 2025 in NRW einen Bachelor of Laws gibt, den man nach dem Ersten Staatsexamen beantragen kann, wusste er bis zu diesem Gespräch nicht. Vielleicht ist das eine Tür, die er noch nicht kannte.
Im Hauptbeitrag dieser Ausgabe ist von den Türen die Rede, die sich schließen: Sicherheitsschranken an Gerichten, Terminpflicht an Rathäusern, digitale Portale ohne Adresse. Die Räume des Rechts werden enger. Aber sie werden nicht erst bei den Gerichten enger. Sie werden schon beim Zugang zum Studium enger. Ein NC, der ausschließt. Ein System, das Punkte gibt, aber keine Orientierung. Ein Achtzehnjähriger, der das Recht versteht – und trotzdem nicht studieren darf.
Die Entscheidung selbst ist das
Refugium: Ein Student zwischen
Zweifel und Entschluss
Ein Student der Politik- und Rechtswissenschaften spielt mit dem Gedanken, zu Jura zu wechseln. Was ihn anzieht, ist die Tiefe, die Systematik – und die ZPO. Wirklich zu verstehen, wann „Recht haben“ und „Recht bekommen“ nicht dasselbe sind. Er weiß, dass Jura einer der schwersten Studiengänge ist. Er kennt die Durchfallquoten, hat im Studium bereits die Schwierigkeitszunahme gespürt, sieht sie als Folge der wachsenden EU-Normdichte. Und er hat entschieden, sich davon nicht entmutigen zu lassen.
Was er noch braucht, um sich wirklich zu entscheiden, ist schwerer zu benennen. Er dachte lange, er brauche Gewissheit. Inzwischen glaubt er nicht mehr, dass es die gibt. Man treffe eine Entscheidung, sagt er, und stehe dann dahinter – ob sie richtig war oder falsch, das sehe man erst später. Und selbst dann könne man sagen: Ich habe diese Entscheidung so getroffen, mit dem, was ich damals wusste.
»Ich brauche nichts mehr, um mich zu entscheiden. Ich muss jetzt einfach abwägen und dann eine Entscheidung treffen und damit leben.«
Was einen guten Juristen ausmacht, sagt er, sei das Zwischenmenschliche – das Begleiten, das emotionale Argumentieren, das Eingehen auf Mandanten. Eine KI könne einen Sachverhalt analysieren, vielleicht sogar einen Schriftsatz entwerfen. Aber sie könne einem Menschen nicht in die Augen sehen und sagen: Ich verstehe, was auf dem Spiel steht. Das sei das, wofür er Jura will. Sein Refugium ist die Entscheidung selbst – der Moment, in dem man aufhört zu warten.
Nicht gescheitert, sondern angekommen: Eine, die das Studium verlässt und das Recht behält
Eine Studentin, die Jura auf halbem Weg verließ, beschreibt, wie die Entscheidung sich anfühlte: nicht wie ein Bruch, sondern wie das Ende einer langen Selbsttäuschung. Sie ist eines Morgens aufgewacht – und hat nicht entschieden, Jura aufzugeben. Sie hat gemerkt, dass es nicht ihr Weg ist. Weil wenn es ihr Weg gewesen wäre, hätte sie trotz aller Hürden diesen Funken gespürt: Es muss klappen. Stattdessen wollte sie nur noch raus.
Die Entscheidung fühlte sich an wie Erleichterung, Selbstbemächtigung, Sinnhaftigkeit. Und – das überraschte sie selbst – kaum Scham. Wer Jura abbricht, gilt schnell als gescheitert. Die Kommilitonen fragen nicht, warum man geht. Sie fragen, ob man es nicht geschafft hat. Aber sie sagt, die Scham habe deshalb nicht gegriffen, weil sie aufgehört habe, sich mit den anderen zu vergleichen. Sie vergleiche sich nur noch mit dem eigenen Vergangenheits-Ich. Nicht: Wo stehen die anderen? Sondern: Wo stand ich, als ich in einem Studium war, das nicht zu mir passte? Und wo stehe ich jetzt?
»Du liebst das Recht, nicht das Examen – und das ist kein Widerspruch.«
Das Recht selbst liebt sie noch immer. Die Rechtsphilosophie, die Rechtsgeschichte, die BGH-Urteile, die Bundesverfassungsgerichtsurteile – dieses Abtauchen in eine Materie mit eigener Sprache, eigener Tonalität, einer Präzision, die nirgendwo sonst so gepflegt wird. Nur das Examen – das Niederschreiben, fünf Stunden, das leere Blatt – das hat ihr nie gehört.
Das Refugium ist nicht jener Morgen. Das Refugium ist das neue Studium, das sich von innen richtig anfühlt – eines, das zur eigenen Denkweise passt, zu den eigenen Berufswünschen, zu dem, was man wirklich mag. Nicht Jura aufgegeben, sondern angekommen. Man vergleiche sich immer nur mit dem Vergangenheits-Ich, sagt sie. Und der beste Zeitpunkt war damals. Der zweitbeste ist jetzt.
Das deutsche Recht, sagt sie, sei so viel mehr als die Form, in die es gegossen wird.
Ein System, das sich selbst überfordert: Ein Repetitor über Lücken, Korrekturen und Gerechtigkeit
Ein Mitarbeiter eines universitären Examensrepetitoriums antwortet auf die Frage, welche Lücke ein Repetitorium füllt, mit einer Gegenfrage. Die eigentliche Frage sei falsch gestellt. Denn die Universitäten haben beim Staatsexamen keinen Einfluss auf Art und Inhalt der Prüfung – die Lücke ist also nicht Versagen der Universität, sondern Konstruktion des Systems. Und sie wird, sagt er, immer größer. Die Sachverhalte sind seit den neunziger Jahren um hundertsiebzig Prozent gewachsen, die Lösungsskizzen der Prüfer um über fünfhundert Prozent. Die Vorbereitungszeit, die mental äußerst fordernd ist, wird immer länger.
»Der Schwierigkeitsgrad darf kein Selbstzweck sein. Wenn man nur noch für die Prüfung lernt und nicht, um letztendlich qualifizierter zu werden, ist das falsch.«
Gleiche Klausur, verschiedene Korrektoren: über sechs Punkte Abweichung. Er hält das für einen Beweis der inhärenten Fehlbarkeit menschlicher Korrekturen – und für eine Folge unbestimmter Rechtsbegriffe, die zwangsläufig unterschiedliche Bewertungen hervorbringen. Was sind »durchschnittliche Anforderungen«? Er würde eine blinde Zweitkorrektur begrüßen. Und er setzt Hoffnung in KI-gestützte Korrekturassistenz – als Vorbereitung von Entscheidungen, nicht als Entscheidung selbst.
Wer braucht ein Repetitorium? Jeder, sagt er. Er kenne niemanden, der direkt nach dem Studium examensfit gewesen sei. Und er fügt hinzu: Wer arbeiten gehen muss, um sich und dann noch ein kommerzielles Repetitorium zu finanzieren, hat schlichtweg weniger Zeit zum Lernen – und steht noch dazu wegen der Regelstudienzeit unter Druck. Das sei auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Kompetitive universitäre Angebote trügen letztlich dazu bei, keine Klassenjustiz zu haben.
Das leere Blatt – und der Kreuzgang, der fehlt
Das deutsche Jurastudium bildet auf die Befähigung zum Richteramt aus. Am Ende dieses langen Weges steht ein Eid – ein Versprechen, das man abgibt, ohne genau zu wissen, was man verspricht.
In Leipzig, erzählt Koenen im Hauptbeitrag dieser Ausgabe, erinnerte sich ein erfahrener Anwalt nach Jahrzehnten im Beruf daran, was er bei seiner Zulassung geschworen hatte. Er sagte: Er wisse erst jetzt, was er damals versprochen habe. In den Gesprächen, die diesem Beitrag zugrunde liegen, wusste keiner der Studierenden vom Anwaltseid. Keiner kannte den Wortlaut. Keiner hatte je davon gehört, dass Anwälte schwören, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren.
Das Staatsexamen prüft Wissen. Es prüft keine Haltung. Es fragt, ob jemand einen Sachverhalt subsumieren kann. Es fragt nicht, ob jemand verstanden hat, warum das Recht existiert. Es vergibt Punkte – aber es gibt keine Orientierung, wie die junge Kanzleigründerin sagt, kein Gespür dafür, dass am Ende dieses Weges nicht nur ein Beruf steht, sondern eine Verantwortung.
Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Dr. Barbara Dauner-Lieb, hat auf dem Deutschen Baugerichtstag davon gesprochen, wie die Lehre sich verändern wird – und muss. Sie berichtete von einem Experiment, bei dem eine KI ihre Vorlesungen, Podcasts und Unterlagen analysiert und daraus eigenständig Antworten generiert hat, in ihrer Stimme, aber ohne sie je so gesagt zu haben. Richtig war es trotzdem. Das sei, sagte sie, zugleich begeisternd und beunruhigend. Wenn eine KI das könne, dann könnten die Lehrenden sich endlich dem widmen, was wirklich zähle: mit den Studierenden üben, sprechen, Haltung vermitteln.
Der Rep-Mitarbeiter setzt dieselbe Hoffnung in KI-gestützte Korrekturassistenz. Der Student, der das Zwischenmenschliche am Recht liebt, sagt, das sei genau das, was ein Algorithmus nicht meistern könne. Und die Studentin, die Jura verließ, formuliert den Kernsatz: Du liebst das Recht, nicht das Examen – und das ist kein Widerspruch.
Das leere Blatt ist der Raum, durch den man muss, bevor der Eid in Sichtweite gerät. Keine Stille dazwischen. Kein Gang. Nur Punkte – und die Frage, was aus denen wird, die diesen Weg trotzdem gehen. Im Kreuzgang eines Klosters konnte man langsamer werden. Man ging denselben Weg, immer wieder, und gerade in der Wiederholung lag die Vertiefung. Das juristische Ausbildungssystem kennt diesen Raum nicht. Es kennt nur das leere Blatt, die Uhr und die Punktzahl. Was es nicht kennt, ist ein Ort, an dem man versteht, wofür man das alles tut.
Vielleicht ist das der Kreuzgang, den die juristische Ausbildung braucht: nicht weniger Strenge, sondern mehr Sinn. Nicht weniger Prüfung, sondern die Frage, was die Prüfung eigentlich prüfen soll. Und vielleicht einen Raum – irgendwo zwischen dem ersten Semester und dem letzten Staatsexamenstag –, in dem jemand den Studierenden zeigt, was sie am Ende schwören werden. Und warum es sich lohnt, diesen Weg zu gehen.
Alle Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner haben der Verwendung ihrer Aussagen zugestimmt. Namen und identifizierende Details wurden verändert.