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Im Namen des Volkes – aber nicht für das Volk?

Das Oberverwaltungsgericht Münster
Das Oberverwaltungsgericht Münster: Mit einer Veröffentlichungsquote von 67,3 Prozent zählen die Oberverwaltungsgerichte zu den transparentesten Instanzen der deutschen Justiz – ein deutlicher Kontrast zu den Landgerichten, wo im Zivilrecht nur 1,3 Prozent aller Entscheidungen öffentlich einsehbar sind.

Jedes Gerichtsurteil in Deutschland beginnt mit denselben vier Worten: „Im Namen des Volkes.“ Es ist eine Formel, die zum Ausdruck bringt, dass Rechtsprechung nicht im luftleeren Raum stattfindet, sondern im Auftrag der Gesellschaft. Doch wer als Bürgerin oder Bürger versucht, eben diese Urteile nachzulesen, stößt schnell an Grenzen. Denn was im Namen aller gesprochen wird, bleibt in den allermeisten Fällen unter Verschluss.

3,5 Prozent: Die Zahl, die aufhorchen lässt

Anfang Februar 2026 machte eine Datenrecherche des SWR Schlagzeilen: Im Durchschnitt waren bundesweit lediglich 3,5 Prozent aller Entscheidungen von Zivil- und Verwaltungsgerichten aus den Jahren 2023 und 2024 in staatlichen, öffentlich zugänglichen Datenbanken auffindbar. Die Spannbreite zwischen den Bundesländern ist dabei beträchtlich. In Rheinland-Pfalz lag die Quote bei mageren 1,5 Prozent, in Niedersachsen bei 1,6 Prozent und in Thüringen bei 1,9 Prozent. Am anderen Ende des Spektrums: Bayern mit 5,6 Prozent, Brandenburg und das Saarland mit jeweils 5,4 Prozent. Wohlgemerkt: Amtsgerichte sowie straf-, finanz- und arbeitsrechtliche Verfahren waren in der Auswertung noch nicht einmal berücksichtigt – die tatsächliche Dunkelziffer dürfte also deutlich höher liegen.1

Das Bild verschiebt sich, wenn man die Instanzen in den Blick nimmt. An Landgerichten im Zivilrecht sind gerade einmal 1,3 Prozent der Entscheidungen öffentlich einsehbar. An den Oberlandesgerichten steigt die Quote auf 8,2 Prozent, bei den Oberverwaltungsgerichten auf 67,3 Prozent. Erst auf Ebene der Bundesgerichte – beim Bundesgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht – sind sämtliche Entscheidungen verfügbar. Dass ausgerechnet die Instanzen, die den Alltag der meisten Menschen berühren – Nachbarschaftsstreitigkeiten, Baugenehmigungen, Schmerzensgeld –, am wenigsten transparent sind, ist ein Befund, der nachdenklich stimmt.2

Die SWR-Zahl steht dabei nicht allein. Andere Schätzungen kommen zu ähnlichen Größenordnungen: Das Bundesjustizministerium spricht über alle Gerichtsbarkeiten hinweg von weniger als drei Prozent veröffentlichter Entscheidungen, der Deutsche Anwaltverein rechnet im Sommer 2026 mit deutlich weniger als zwei Prozent. Die Zahlen unterscheiden sich, weil sie unterschiedliche Grundgesamtheiten meinen – die Richtung ist bei allen dieselbe.3

Nur 3,5 Prozent aller Zivil- und Verwaltungsgerichtsurteile in Deutschland (2023/2024) sind öffentlich auffindbar.

Warum so wenige Urteile veröffentlicht werden

Die Gründe für die niedrige Veröffentlichungsquote sind zunächst nachvollziehbar. Bevor ein Urteil der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann, muss es anonymisiert werden: Namen, Geburtsdaten, Adressen, Grundstücksbezeichnungen – all das muss entfernt oder ersetzt werden, um die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten zu wahren. Dieser Prozess erfolgt bislang weitgehend händisch und bindet Personal, das an ohnehin überlasteten Gerichten dringend anderweitig gebraucht wird.

Hinzu kommt ein historisch gewachsenes Auswahlprinzip: In Zeiten, in denen Entscheidungen nur in gedruckter Form verbreitet werden konnten, mussten Richterinnen und Richter eine Auswahl treffen, welche Urteile sie für „veröffentlichungswürdig“ hielten. Was damals eine räumliche Notwendigkeit war, prägt bis heute die Veröffentlichungspraxis. Es gibt schlicht keine gesetzliche Pflicht, die eine flächendeckende Veröffentlichung vorschreibt – obwohl ein entsprechender Gesetzentwurf bereits in der Zeit der Ampel-Koalition im Bundesjustizministerium erarbeitet wurde.4

Einen vielversprechenden technischen Ansatz verfolgen die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg mit dem KI-Tool „JANO“ (Justiz-Anonymisierung). Die gemeinsam mit dem IT-Unternehmen IBM entwickelte Software durchsucht Gerichtsentscheidungen automatisiert nach personenbezogenen Daten und schlägt diese zur Anonymisierung vor. Seit Dezember 2025 wird JANO am Landgericht Darmstadt im praktischen Betrieb erprobt.5 JANO ist dabei längst nicht mehr allein. Bayern und Niedersachsen arbeiten inzwischen an einem eigenen System namens „ALeKS“ – die Abkürzung steht für „Anonymisierungs- und Leitsatzerstellungs-Kit zur smarten Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen“. Der Ansatz reicht weiter als reine Anonymisierung: ALeKS soll zugleich die Leitsätze erstellen, also jenen redaktionellen Schritt übernehmen, der ein Urteil überhaupt erst auffindbar und einordenbar macht. Im Mai 2026 hat Bayern dazu das „Projekt 50k“ gestartet – mit dem erklärten Ziel, in den kommenden Jahren rund 50.000 bislang unveröffentlichte Entscheidungen aufzubereiten. Die technische Hürde, die jahrzehntelang als Rechtfertigung diente, wird gerade Stück für Stück abgetragen.6

Das eigentliche Problem: Wo landet, was veröffentlicht wird?

Hier liegt aus unserer Sicht als Sovereign der eigentliche Knackpunkt. Viele Gerichtsentscheidungen, die überhaupt veröffentlicht werden, landen nicht in den frei zugänglichen Datenbanken der Justiz, sondern in kostenpflichtigen Portalen privater Fachverlage. Der prominenteste Anbieter: die juris GmbH, 1985 als Unternehmen des Bundes gegründet und bis heute mit einer staatlichen Mehrheitsbeteiligung von 50,01 Prozent versehen.7 Juris bietet eine der umfangreichsten Urteilsdatenbanken Deutschlands – der Zugang ist allerdings kostenpflichtig. Auch bei Verlagen wie C.H. Beck sind umfassende Rechtsprechungssammlungen nur gegen Bezahlung abrufbar. Das führt zu einer paradoxen Situation: Urteile, die „im Namen des Volkes“ gesprochen werden, sind für weite Teile eben dieses Volkes faktisch unzugänglich – entweder weil sie gar nicht erst veröffentlicht werden, oder weil der Zugang hinter einer Bezahlschranke liegt.

Bewegung von verschiedenen Seiten

Es gibt ermutigende Zeichen. Seit November 2025 macht die zivilgesellschaftliche Kampagne „OffeneUrteile“ Druck. Getragen von Organisationen wie dem gemeinnützigen Verein OpenJur, der Transparenzinitiative FragDenStaat, Transparency International Deutschland, der KI-Rechercheplattform Anita und den Rechtsinformationssystemen von dejure.org, verfolgt die Initiative ein ambitioniertes Ziel: bis zu eine Million bislang unveröffentlichter Gerichtsentscheidungen zugänglich zu machen. Über die Plattform offeneurteile.de können Bürgerinnen und Bürger unkompliziert die Veröffentlichung einzelner Urteile bei Gerichten anfragen. Freigegebene Entscheidungen werden anschließend kostenlos auf openjur.de bereitgestellt.8

Der Zuspruch ist messbar. Bis Anfang 2026 hatte die Initiative rund 2.000 Urteile angefragt; Mitte Juli 2026 waren es nach eigenen Angaben bereits über 2.500. Von einer Million ist das noch weit entfernt – aber der Anfang ist gemacht.9

Die Logik dahinter ist ebenso einfach wie überzeugend: Je mehr Urteile öffentlich sind, desto vergleichbarer werden Fälle – und desto verlässlicher wird die Rechtsprechung insgesamt. Richterinnen und Richter könnten sich stärker an ähnlich gelagerten Entscheidungen orientieren, Verfahren würden potenziell beschleunigt, und der Zugang zum Recht würde erleichtert.

Bewegung kommt inzwischen auch aus der Justiz selbst. Stefanie Otte, Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle, plädierte im Sommer 2026 dafür, die Veröffentlichung zum Regelfall zu machen: Nur in Ausnahmefällen solle künftig davon abgesehen werden.10 Und die Justizministerkonferenz gab sich 2026 erstmals gemeinsame Leitplanken für den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Zivilprozess. Der Beschluss ist bemerkenswert klar: KI darf die gerichtliche Entscheidung vorbereiten – treffen müssen sie weiterhin Richterinnen und Richter. Wer verstehen will, wofür Technik in der Justiz da ist, findet hier eine erste Antwort.11

Was wir bei Sovereign dazu beitragen

Bei Sovereign treiben wir diese Überzeugung in die Praxis. Mit Sovereign AI haben wir eine Plattform geschaffen, die über 200.000 Gerichtsentscheidungen aus verschiedensten Instanzen, Bundesländern und Bundesgerichten in einer einheitlichen, frei zugänglichen Datenbank bündelt. Ergänzt wird diese Sammlung durch tausende Gesetze und Normen. Doch die bloße Verfügbarkeit von Urteilen ist nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass Menschen mit diesem Wissen auch etwas anfangen können. Deshalb geht Sovereign AI über eine reine Datenbank hinaus: Unsere KI-gestützten Research-Agents durchsuchen die Sammlung, fassen Recherchen zusammen und erarbeiten umfassende Analysen – kostenlos und für alle zugänglich. Die Idee dahinter: Rechtswissen sollte nicht davon abhängen, ob jemand ein teures Datenbankabonnement bezahlen kann. Die Urteile sind am Ende einer Antwort im Originaltext zugänglich und aufrufbar. Aus meiner Perspektive sehe ich darin auch eine technologische Aufgabe. Es reicht nicht, Urteile einfach ins Netz zu stellen. Sie müssen so aufbereitet, strukturiert und durchsuchbar gemacht werden, dass sie auch für Menschen ohne juristisches Studium einen Mehrwert bieten. Genau hier setzen wir mit unserer Produktentwicklung an.

Es geht um mehr als Daten

Die Debatte um die Veröffentlichung von Gerichtsurteilen ist keine technische Detailfrage. Sie berührt den Kern dessen, was einen demokratischen Rechtsstaat ausmacht: Transparenz, Nachvollziehbarkeit und gleicher Zugang zum Recht. Artikel 20 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat – und damit auch die Rechtsprechung – zur Transparenz. Dass in Deutschland nach wie vor über 96 Prozent der Zivil- und Verwaltungsgerichtsentscheidungen im Verborgenen bleiben, lässt sich mit den technischen Hürden der Anonymisierung allein kaum noch rechtfertigen.

Eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht ist bislang nicht in Kraft. Doch der Bund baut zumindest die Infrastruktur. Mit dem neuen Rechtsinformationssystem des Bundes – seit April 2025 in einer öffentlichen Testphase – sollen Gesetze und Gerichtsentscheidungen künftig zentral, barrierefrei und über eine offene, kostenlose Schnittstelle abrufbar sein.12 Und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, die Digitalisierungsvorhaben der Justiz ab 2027 aus Bundesmitteln mitzufinanzieren.13 Der politische Wille beginnt, sich in Haushaltszahlen zu übersetzen.

Es braucht politischen Willen, technische Innovation und gesellschaftliches Engagement – am besten alle drei. Die Werkzeuge sind da. Projekte wie JANO und ALeKS machen die Anonymisierung effizienter, Initiativen wie „OffeneUrteile“ schaffen öffentlichen Druck, und Plattformen wie Sovereign AI zeigen, dass ein freier, intelligenter Zugang zu Rechtsprechung möglich ist. Was „im Namen des Volkes“ gesprochen wird, sollte auch für das Volk lesbar sein. Die Frage ist nicht mehr, ob das geht – sondern wie schnell wir es umsetzen.

Transparenz ist keine Frage der Technik mehr. Sie ist eine Frage des Willens – und seiner Umsetzung.

Quellen

  1. SWR Data Lab, Datenrecherche zur Veröffentlichung von Gerichtsurteilen, Februar 2026 (berichtet u. a. bei DIE ZEIT, Tagesschau, Tagesspiegel)
  2. Ebd.
  3. Legal Tribune Online / Anwaltsblatt (DAV), Beitrag zur Urteilsveröffentlichung mit Stellungnahme von OLG-Celle-Präsidentin Stefanie Otte, Juni 2026
  4. Legal Tribune Online, Juristische Presseschau vom 6. November 2025
  5. Hessisches Justizministerium / Justizministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilungen zum KI-Tool „JANO“ (Test am LG Darmstadt seit Dezember 2025, in Kooperation mit IBM)
  6. Bundesministerium der Justiz, Ländervorhaben „ALeKS“; Bayerisches Staatsministerium der Justiz, „Projekt 50k“ (Pressemitteilung, Mai 2026)
  7. Wikipedia, Artikel „Juris“
  8. Kampagne „OffeneUrteile“ (offeneurteile.de), gestartet November 2025; Fortschrittszahlen laut beck-aktuell (Januar 2026) und offeneurteile.de (Juli 2026)
  9. Ebd.
  10. Stefanie Otte, Veröffentlichung als Regelfall: www.lto.de/recht/justiz/j/veroeffentlichung-von-urteilen-transparenz-anwaltsblatt-dav)
  11. Justizministerkonferenz 2026, Beschluss zum KI-Einsatz im Zivilprozess
  12. Bundesministerium der Justiz / DigitalService, Rechtsinformationssystem des Bundes (NeuRIS), öffentliche Testphase seit April 2025
  13. Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung zum 8. Bund-Länder-Digitalgipfel (Hamburg, Juni 2026)