← Zurück zur Ausgabe

Zwei Tabs

Babak Saeds Installation GEHORCHEKEINEM an der ULB Münster
GEHORCHEKEINEM – Babak Saeds Installation an der ULB Münster liest sich 2026 wie eine Prüfungsanweisung: Erst verifizieren, dann übernehmen.

Die ULB

Heute war einer dieser Tage, vor denen sich jeder Student fürchtet: ein Blick in den Kalender, und es sind nur noch sechs Wochen bis zur ersten von vier Klausuren in diesem Semester. Wie schön das Studentendasein doch wäre, wenn es keine Klausurenphase zum Ende jedes Semesters mitbringen würde.

Bringt ja nichts. Die Klausurenphase startet bei mir, wie bei jedem Studenten in Münster, in der Bibliothek. Genauer gesagt in der ULB. Angekommen an meinem Platz, hole ich meinen Gesetzestext heraus und natürlich meinen Laptop.

Erster Tab: ChatGPT. Zweiter Tab: Claude. Was würde ich nur ohne diese Chat-Modelle tun, die mir diesen Stoff so sanft und verständlich ausgeben, frage ich mich. Und wie hat sich das juristische Studium eigentlich durch KI verändert?

Also lege ich meine Lernmaterialien zur Seite und fange an, diesen Artikel zu schreiben.

„KI verändert die juristische Ausbildung nicht, weil sie Studierenden fertige Antworten liefert, sondern weil sie die Anforderungen verschiebt: weg vom bloßen Finden und Formulieren, hin zum Prüfen, Einordnen und Verantworten.“ So drückt es ChatGPT aus. Der Satz hört sich super an. Er klingt wie etwas, das jemand auf einem Panel oder einer Tagung zu „KI und Digitalisierung“ sagt. Doch die KI ist längst darüber hinausgewachsen, ein Mittel zur Quellenfindung und Formulierung zu sein. Sie löst komplette Sachverhalte, bewertet diese, wägt dabei Argumente ab und gibt schlussendlich eine Empfehlung.

Also habe ich mir im vergangenen Jahr immer öfter die Frage nach dem „Warum?“ gestellt. Warum sollte ich die Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung lernen, wenn die KI sie mir in wenigen Sekunden nicht nur erklären, sondern am konkreten Sachverhalt aufzeigen und bewerten kann, welche Schadensersatzart vorliegt? Warum sollte ich komplexe Meinungsstreite und Schemata jeden Tag wiederholen, wenn das doch so fern vom Berufsalltag eines modernen Anwalts ist?

Zu akzeptieren, dass ich eine Berufung erlerne, welche einen baldigen Tod stirbt, liegt mir fern. Aus ideellen und egoistischen Gründen gleichermaßen. Folglich zwingt sich mir die Frage auf, wie sich die juristische Ausbildung verändern muss.

Das volle Blatt

In der vergangenen Ausgabe dieses Magazins hat Mirela Alimanovic beschrieben, was das leere Blatt mit denen macht, die davor sitzen: fünf Stunden, ein langer Sachverhalt, keine Hilfe – und kein Raum dazwischen.1 Ich habe den Beitrag gelesen und mehr wiedererkannt, als mir lieb war. Meine Utopie beginnt deshalb genau dort: beim Blatt.

In meiner Vorstellung sitzen nicht mehr 500 Studenten in einem Hörsaal und hören dem Professor zu, wie er den Meinungsstreit zur Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung herunterbetet. Warum auch? Jedes KI-Modell kann dies geduldiger, individueller und besser, um drei Uhr nachts. Das Auswendiglernen ist nicht mehr das Ziel der Ausbildung, sondern die Grundausstattung. Die KI so selbstverständlich verfügbar wie ein Taschenrechner im Mathematikunterricht.

Was der Professor stattdessen tut? Er provoziert. Er wirft eine Lösung an die Wand, sauber von einer KI in Sekunden erzeugt, und fragt nur: „Wo liegt sie falsch?“ Und plötzlich ist der Hörsaal kein Ort des Diktats, sondern wird zum Ort des kritischen Hinterfragens. Ganz allein stehe ich mit dieser Vorstellung übrigens nicht. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, Barbara Dauner-Lieb, hat – ebenfalls in der vergangenen Ausgabe nachzulesen – von einem Experiment berichtet, bei dem eine KI ihre Vorlesungen und Podcasts analysierte und in ihrer Stimme richtige Antworten erzeugte, die sie so nie gegeben hatte. Ihre Folgerung: Wenn eine KI das kann, können die Lehrenden sich endlich dem widmen, was wirklich zählt – mit den Studierenden üben, sprechen, Haltung vermitteln.2

Das Herzstück meiner kleinen Utopie ist eine neue Prüfung. Sie verbietet die KI nicht. Denn das zu tun wäre, als würde man dem Architekten das Lineal wegnehmen.

Sie dreht die Aufgabe um. Ich bekomme kein leeres Blatt und fünf Stunden, um einen Fall von null aufzubauen. Ich bekomme ein volles: ein fertiges Gutachten, sauber gegliedert, flüssig formuliert, mit Obersätzen, Definitionen und einem Ergebnis, das sich gut anfühlt. Irgendwo darin stecken vier Fehler. Zwei sind dogmatisch, einer ist eine frei erfundene BGH-Entscheidung, und einer ist so leise, dass ihn ein Drittel des Hörsaals überliest.

Meine Prüfungsleistung: Finde sie. Begründe, warum es Fehler sind. Korrigiere sie. Das ist keine Spinnerei von meinem ULB-Platz aus. Jedenfalls nicht ganz. Die Grundidee, in der Klausur nicht selbst zu schreiben, sondern die Fehler eines KI-Erzeugnisses zu finden und dogmatisch zu korrigieren, stammt aus dem „Hamburger Protokoll: KI-Edition“, einem Thesenpapier, das im Dezember 2025 aus einem Workshop an der Bucerius Law School und der Universität Hamburg hervorgegangen ist.3 Dass es genau vier Fehler sind und einer davon eine erfundene BGH-Entscheidung ist, habe ich mir dazugedacht. So konkret wird das Protokoll nicht. Beteiligt waren Hochschullehrer, Justiz, staatliche Prüfungsämter, Anwaltschaft und Legal-Tech-Unternehmen. Die Fähigkeit, die in so einer Klausur geprüft würde, nennen die Verfasser Verifikationskompetenz: die Fähigkeit, juristische Argumente, Tatsachenbehauptungen und Zitate schnell und methodisch sicher auf ihre Belastbarkeit zu prüfen, ganz egal ob ein Mensch oder eine Maschine sie produziert hat.4

Dazu kommen Hausarbeiten, in denen KI ausdrücklich erlaubt ist, solange ich dokumentiere, wie ich sie eingesetzt habe. Die Note fällt dann aber nicht am Text. Sie fällt in dem Gespräch danach, in dem ich verteidigen muss, was ich abgegeben habe.5 Wer sich blind auf ChatGPT verlassen hat, überlebt dieses Gespräch nicht. So weit meine Utopie. Jetzt die Zahlen.

Zwei Tabs

Ich habe kurz gehofft, ich sei ein Sonderfall. Bin ich nicht. Das Centrum für Hochschulentwicklung hat im Wintersemester 2024/25 gemeinsam mit dem Hochschulforum Digitalisierung 23.288 Studierende an 171 Hochschulen in Deutschland und Österreich befragt. Ergebnis: Mehr als 90 Prozent nutzen KI-Tools im Studium. Nur jeder 16. hat noch nie eines benutzt. Ein Viertel, exakt 25 Prozent, nutzt sie täglich, weitere 40 Prozent mindestens wöchentlich.6

Zwei Tabs sind also nicht meine private Verfehlung. Sie sind der Normalzustand.

Interessanter ist die Frage, wofür. Denn die Vorstellung, wir ließen alle unsere Hausarbeiten von der Maschine schreiben, hält die Studie nicht aus. 45,9 Prozent nutzen KI, um sich einen ersten Überblick über ein neues Gebiet zu verschaffen. 36 Prozent zur Ideenfindung. 31,4 Prozent als Tutor, der Konzepte erklärt und den eigenen Wissensstand abfragt. Und 33 Prozent geben an, KI noch nie zur Texterstellung verwendet zu haben. Ein kreativer Assistent, kein Ghostwriter.7

Was mich an diesen Zahlen wirklich trifft, ist etwas anderes: Die Angebote ihrer eigenen Hochschule zum Erwerb von KI-Kompetenz bewerten die Studierenden im Bundesdurchschnitt mit 2,7 von 5 Sternen. 20,9 Prozent geben genau einen Stern.8 Wir benutzen diese Werkzeuge täglich, und niemand hat uns beigebracht, wie. 50,1 Prozent fordern deshalb mehr Lerngelegenheiten, 43,8 Prozent eine stärkere Integration in reguläre Vorlesungen und 68,6 Prozent klare Richtlinien zum ethischen Einsatz.9

Und dann, im selben Datensatz, der Widerspruch, in dem ich mich selbst wiedererkenne: Nur 35,6 Prozent der Studierenden befürworten, KI in Prüfungen generell zuzulassen. 44,3 Prozent lehnen es ausdrücklich ab.10

Wir wollen also beigebracht bekommen, was wir sowieso schon tun, aber bitte nicht in der Klausur. Das ist nicht konsequent. Es ist aber sehr verständlich. Denn eine Prüfung, in der KI erlaubt ist, muss eine völlig andere Prüfung sein als die, die wir kennen. Sonst prüft sie nur, wer das bessere Abo hat.

Draußen

Während die Fakultäten diskutieren, hat der Markt entschieden. Für den 8am Legal Industry Report 2026 wurden 1.300 Rechtsexperten befragt. Die Nutzung allgemeiner generativer KI-Werkzeuge für die Arbeit hat sich binnen eines Jahres von 31 auf 69 Prozent mehr als verdoppelt.11

Wolters Kluwer wiederum befragt für die Studie „Future Ready Lawyer“ 810 Juristinnen und Juristen in Kanzleien und Rechtsabteilungen in den USA, China und acht europäischen Ländern, Deutschland eingeschlossen. Dort geben 92 Prozent an, mindestens ein KI-Werkzeug im täglichen Arbeitsablauf zu nutzen.12

Beide Zahlen sind richtig, sie messen nur Verschiedenes: einmal den gezielten Griff zu ChatGPT und Co., einmal jede Berührung mit irgendeinem KI-Werkzeug. Wer sich die großen Erhebungen nebeneinanderlegt, findet Adoptionsraten zwischen 26 und 92 Prozent.13 Merke: Erst die Frage lesen, dann die Prozentzahl zitieren. Das gilt übrigens auch für diesen Artikel. 62 Prozent der von Wolters Kluwer Befragten sparen nach eigener Angabe zwischen 6 und 20 Prozent ihrer Arbeitswoche, 52 Prozent berichten von gestiegenen Umsätzen.14 Das ist die Kanzlei, in der ich in einigen Jahren anfange. Falls sie mich einstellt. Denn dieselbe Forschung, die die Produktivitätsgewinne misst, hat noch etwas anderes gemessen. In einer der bekanntesten Feldstudien zur generativen KI profitierten ausgerechnet die Unerfahrenen am stärksten: Das Werkzeug hob die Leistung der Berufsanfänger um rund ein Drittel und ebnete den Vorsprung der Erfahrenen ein.15 Zugleich zeigt eine Stanford-Auswertung amerikanischer Beschäftigungsdaten, dass in den am stärksten KI-exponierten Berufen die Einstellungen am Berufseinstieg messbar eingebrochen sind – um rund 13 Prozent, während die erfahrenen Jahrgänge stabil blieben.16

Beides zusammen ergibt für jemanden wie mich eine unangenehme Arithmetik: Die KI macht Anfänger besser – und Anfängerstellen seltener. Denn die Arbeit, an der man früher Erfahrung gesammelt hat, ist genau die Arbeit, die jetzt die Maschine macht. Wenn die Lehrjahre am Schreibtisch wegfallen, muss das Studium leisten, was bisher die ersten Berufsjahre geleistet haben.

Und jetzt der Teil, der mich als künftigen Berufsträger nervös macht, wieder aus dem 8am-Report: In 54 Prozent der Kanzleien gibt es kein KI-Training, und es ist auch keines geplant. 43 Prozent haben keine KI-Richtlinie und wollen auch keine aufstellen. Eine Richtlinie, die tatsächlich durchgesetzt wird, haben 9 Prozent.17

Was dabei herauskommt, ist dokumentiert. Bis Ende April 2026 waren weltweit 1.348 Gerichtsverfahren erfasst, in denen KI-erfundene Zitate aufgetreten sind, 915 davon vor US-Gerichten. Sanktioniert wurde nicht in jedem dieser Verfahren. Aber auch das wird gezählt: Allein im ersten Quartal 2026 verhängten US-Gerichte 145.000 US-Dollar an Geldstrafen gegen Anwälte wegen KI-Halluzinationen, die höchste Einzelsanktion lag bei 109.700 Dollar.18

Das ist kein amerikanisches Phänomen. Auch deutsche Gerichte haben inzwischen ihre ersten Halluzinations-Fälle aktenkundig gemacht: erfundene Fundstellen in Schriftsätzen, gerügt vom Amtsgericht Köln über das Kammergericht bis zum Oberlandesgericht Celle.19

Dazu kommt der Blick auf die Werkzeuge selbst. Eine Evaluierung von 3.000 Antworten aus zehn führenden Modellen ergab, dass 24 Prozent der Aussagen Rechtsprechung oder Gesetze anführten, die die aufgestellte Behauptung inhaltlich überhaupt nicht stützen.20

Vierundzwanzig Prozent. Jede vierte Fundstelle trägt nicht. Wer das bemerkt, hat Verifikationskompetenz. Wer sie nicht hat, haftet.

Gebraucht werden wir übrigens trotzdem, und zwar dringend. In den kommenden zehn Jahren erreichen rund 5.000 aktive Anwältinnen und Anwälte das Rentenalter.21 Gleichzeitig verliert das System seinen eigenen Nachwuchs am Ende der Ausbildungskette: Im Zweiten Staatsexamen fielen 2024 bundesweit 12,5 Prozent durch, je nach Bundesland zwischen 6,5 Prozent in Thüringen und 23,4 Prozent in Schleswig-Holstein.22 Nach zehn bis elf Semestern Studium und zwei Jahren Referendariat.

Chicago

An dieser Stelle sollte ich zugeben, dass es Fakultäten gibt, die aus derselben Lage den genau umgekehrten Schluss ziehen.

Die University of Chicago Law School probiert im akademischen Jahr 2026/27 etwas anderes aus. In den Kernveranstaltungen des ersten Studienjahres sind elektronische Geräte im Hörsaal grundsätzlich nicht mehr erlaubt: keine Laptops, keine Tablets, keine Telefone. Klausuren werden im Saal geschrieben, ohne Internet, ohne Dateien, ohne Apps. Es ist ausdrücklich als Pilot angelegt, und es gibt Ausnahmen. Professoren können „scribes“ bestimmen, die für den ganzen Kurs mitschreiben, sie können Geräte für einzelne Formate wie Live-Abstimmungen freigeben, und Nachteilsausgleiche bleiben unberührt.23 Legal Cheek hat daraus die Schlagzeile gemacht, eine Spitzenfakultät verbiete Laptops, weil künftige Anwälte zu abhängig von KI würden.24

In der Strategieerklärung der Fakultät heißt es: „Wir müssen sicherstellen, dass unsere Studierenden tatsächlich lernen, kritisch, strategisch und unabhängig zu denken, ohne sich auf KI zu verlassen.“ Und im nächsten Satz: „Gleichzeitig müssen wir die Realität anerkennen, dass KI-Werkzeuge unseren Studierenden bereits breit zugänglich sind und von unseren Absolventinnen und Absolventen im juristischen Berufsalltag erwartet werden.“25

Wer weiterliest, findet dann ziemlich genau das, was ich oben gefordert habe. Lehr- und Prüfungsformen sollen so umgebaut werden, dass mündliche Argumentation, strategisches Denken und kritische Analyse stärker gefördert und abgefragt werden. Größere Forschungsarbeiten sollen die Studierenden zusätzlich in einem mündlichen Gespräch verteidigen. Das Kursangebot zu KI und Recht wird ausgeweitet, Lehrende bekommen Freiraum, mit neuen Formaten zu experimentieren.26

Ein Brötchen auf einem Tisch
Ein Brötchen, ein Kind, ein Euro: Am ältesten Fall des Grundstudiums scheiterte die Maschine — sie riet, einen Fachanwalt für Handelsrecht zu konsultieren. Die neueste Modellgeneration löst ihn fehlerfrei. Geblieben ist die Frage, die keine Modellgeneration beantwortet: Stimmt, was da steht?

Und im selben ersten Studienjahr, im Kurs Legal Research and Writing, tut Chicago das Gegenteil des Verbots. Dort wird KI eingeübt. Das Schreiben ohne KI ist das Fundament, das Schreiben mit KI wird darauf gelegt: Die Studierenden nutzen sie für Recherche, Überarbeitung, das Iterieren von Entwürfen und die Vorbereitung mündlicher Vorträge, und gehen anschließend mit ihren Dozenten beides durch, den Text und den KI-Einsatz. Bis zum Ende des ersten Jahres sollen sie den Output eines KI-Werkzeugs prüfen, bewerten und verbessern können.27

Chicago verbietet die KI also nicht. Chicago nimmt sie im Hörsaal weg und übt sie im Schreibkurs ein. Im selben Jahr, bei denselben Studierenden.

Der Einwand

Und damit muss ich meine Utopie korrigieren. Denn das Hamburger Protokoll, das ich gerade noch als Kronzeugen aufgerufen habe, fordert dasselbe. Es beschreibt unter dem Begriff „Deskilling“ die Gefahr, dass Studierende, gerade unter dem Druck dieses Studiums, die anstrengenden kognitiven Aufgaben zu früh vollständig an die Maschine abgeben.28 Passiert das, bevor das methodische Fundament sitzt, verkümmern genau die Fähigkeiten, um die es eigentlich geht: das ausdauernde Lesen und Strukturieren langer Texte, das präzise Formulieren, die Frustrationstoleranz. Das Protokoll fordert deshalb ausdrücklich „KI-freie Räume“ im Grundstudium.29

Ich habe oben gefragt, warum ich die Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung überhaupt noch lernen soll. Hier ist die unangenehme Antwort: Weil ich sonst nicht merken werde, wenn die KI sie falsch zieht.

Und sie zieht sie falsch. Der sogenannte Brötchenfall geht so: Eine Mutter kauft für ihr zehnjähriges Kind ein Brötchen, die Verkäuferin legt es auf den Tresen, das Kind nimmt es und isst es sofort. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Muss die Mutter den Euro zahlen? In einem dokumentierten Praxistest war ChatGPT nicht in der Lage, dazu ein brauchbares Gutachten zu schreiben. Statt Angebot und Annahme nach §§ 145 ff. BGB zu prüfen, verweigerte das Modell eine Beurteilung wegen „fehlender Informationen“, argumentierte über den „Verbrauch der Ware“ und riet am Ende, „einen Fachanwalt für Handelsrecht zu konsultieren“.30

Allerdings sei an dieser Stelle auch gesagt, dass sich die Modelle immer weiter entwickeln. Gebe ich denselben Brötchenfall heute in GPT-5.6 Sol ein, das Modell hinter den Reasoning-Stufen in ChatGPT, kommt ein lupenreines Gutachten heraus.31

Dieselbe Technologie hat, ein Stück weiter westlich, das amerikanische Uniform Bar Exam nicht nur bestanden: GPT-4 rangierte dort im obersten Zehntel der menschlichen Prüflinge.32 Der Unterschied liegt am Format. Multiple Choice und Case Law spielen der Mustererkennung eines Sprachmodells in die Hände.

Der deutsche Gutachtenstil verlangt für einen Sachverhalt, den das Modell in dieser Konstellation noch nie gesehen hat, eine deduktive Kette: Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis.

Auch die Nutzung schlägt messbar zurück, jedenfalls statistisch. Eine Untersuchung von Wecks, Voshaar, Plate und Zimmermann hat mit KI-Detektoren aus studentischen Essays herausgelesen, wer generative KI benutzt hatte, und die Prüfungsergebnisse verglichen: Die erkannten Nutzer lagen im Schnitt 6,71 von 100 Punkten unter den übrigen. Das ist ein Zusammenhang und kein Kausalitätsbeweis, die Detektoren sind fehleranfällig, und untersucht wurden Wirtschaftswissenschaftler, keine Juristen. Auffällig ist trotzdem, wen es am härtesten traf: die Studierenden mit dem höchsten Lernpotenzial.33

Chicago hat also recht. Über die ersten zwei Semester. Ein Geräteverbot allein ist aber kein Konzept. Es entzieht lediglich das Werkzeug, aber es lehrt nichts über dieses. Und es wirkt genau so lange, wie die Vorlesung dauert. Danach geht der Erstsemester nach Hause, klappt den Laptop auf und promptet weiter, nur eben ohne jede Anleitung. Genau das hat Chicago aber gesehen und den Schreibkurs danebengestellt.

Was bleibt, ist die Frage, die sich auch das Hamburger Protokoll stellt: KI-freier Raum als Etappe oder als Haltung? Das Protokoll antwortet mit einem Aufbau: Propädeutikum am Anfang, danach Integration in die dogmatischen Übungen, ein Spiralcurriculum über den ganzen Studienverlauf, im ersten Semester Grundlagen und Ethik, später technologiebezogene Falllösungen, im Schwerpunkt wissenschaftliche Arbeiten zu den Folgen maschinellen Entscheidens.34 Chicago antwortet mit einem Pilotjahr und will danach sehen.

Der Unterschied ist klein und entscheidend. Ein Verbot kauft Zeit. Die Frage ist, was man mit der gekauften Zeit macht.

Ein Verbot kauft Zeit. Die Frage ist, was man mit der gekauften Zeit macht.

Zurück in der ULB

In Deutschland passiert dabei mehr, als man in der Klausurenphase mitbekommt.

An meiner Fakultät in Münster gibt es nach der Reform der Prüfungsordnung den Schwerpunktbereich 3: „Digitalisierung, KI und Recht“. Und weil die Schwerpunktbereichsprüfung 30 Prozent der Note des Ersten Staatsexamens ausmacht, ist das keine freiwillige Zusatzveranstaltung, sondern examensrelevant.35

Die DFG36 hat im Dezember 2025 4,5 Millionen Euro für die Forschungsgruppe FOR 5906, „Rechtliche und gesellschaftliche Folgen maschinellen Entscheidens“, bewilligt, angesiedelt in Münster unter dem Sprecher Prof. Dr. Stefan Arnold und zunächst auf vier Jahre angelegt.37 In Bayern wird die Erste Juristische Staatsprüfung ab dem Termin 2026/2 als freiwilliges E-Examen angeboten.38 Und Projekte wie das BMBF-geförderte „Deep Write“ oder das Kölner Startup „KlausurenKIste“ arbeiten daran, dass ich auf die Korrektur einer Übungsklausur nicht mehr drei Monate warte, sondern drei Minuten.39

Nichts davon gab es, als ich angefangen habe. Ich schaue auf die Uhr. Von den sechs Wochen sind noch fünf Wochen und sechs Tage übrig. Der ChatGPT-Tab ist immer noch offen. Ich mache ihn nicht zu. Ich habe heute nur gelernt, dass ich eine andere Frage stellen muss als bisher. Nicht mehr: Wie geht die Abgrenzung? Sondern: Stimmt, was da steht?

Am Ende dieses Weges steht übrigens ein Eid, von dem – das haben die Gespräche zur vergangenen Ausgabe gezeigt – kaum jemand von uns weiß, dass er ihn einmal ablegen wird. „Gewissenhafte Berufsausübung“ heißt es in § 12a BRAO. Vielleicht ist Verifikationskompetenz nur das neue Wort für den ältesten Teil dieses Versprechens.

Die Frage jedenfalls – stimmt, was da steht? – beantwortet mir das Modell nicht. Und deshalb sitze ich morgen wieder hier.

Quellen

  1. Mirela Alimanovic, Das leere Blatt. Fünf Stimmen und ein Raum, der fehlt, AUFRECHT 02/2026, S. 110 ff.
  2. Vgl. Alimanovic (Fn. 1): Bericht über den Vortrag von Prof. Dr. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, auf dem Deutschen Baugerichtstag.
  3. Hamburger Protokoll: KI-Edition, Thesenpapier aus dem Workshop an der Bucerius Law School und der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg, Dezember 2025 (Federführung: Prof. Dr. Tabea Bauermeister, Prof. Dr. Michael Grünberger, Prof. Dr. Paulina Jo Pesch), https://www.law-school.de/fileadmin/downloads/HamburgerProtokollKI-Edition_2026.pdf, dort S. 9 f. zu den Prüfungsformaten (Zugriff: 25.07.2026).
  4. Hamburger Protokoll (Fn. 3). Die Verifikationskompetenz ist dort eine von drei Kompetenzsäulen, neben reflexiver Technologiekompetenz und Kommunikations- bzw. Diskurskompetenz.
  5. Hamburger Protokoll (Fn. 3), dort als „Wochenformat mit mündlicher Verteidigung“.
  6. Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) in Kooperation mit dem Hochschulforum Digitalisierung, Befragung im Wintersemester 2024/25, n = 23.288 Studierende ab dem dritten Fachsemester an 171 Hochschulen in Deutschland und Österreich; „Ein Viertel der Studierenden nutzt täglich Künstliche Intelligenz“, https://www.che.de/2025/ein-viertel-der-studierenden-nutzt-taeglich-kuenstliche-intelligenz/ (Zugriff: 25.07.2026).
  7. CHE-Studie (Fn. 6).
  8. CHE-Studie (Fn. 6).
  9. CHE-Studie (Fn. 6). Die Autoren Dr. Marc Hüsch, Dr. Nina Horstmann und Prof. Dr. Andreas Breiter empfehlen daraus u. a. die curriculare Integration von KI-Kompetenz sowie Campus-Lizenzen zur Sicherung der Chancengleichheit.
  10. CHE-Studie (Fn. 6).
  11. 8am, „Generative AI data from the 8am 2026 Legal Industry Report“, 20.03.2026, Befragung von 1.300 Rechtsexperten, https://www.8am.com/blog/ai-adoption-law-firms-2026-legal-industry-report/ (Zugriff: 25.07.2026). Erhoben wurde die Nutzung allgemeiner (nicht juristikspezifischer) generativer KI-Werkzeuge für die Arbeit; die Nutzung dedizierter Legal-Tech-Tools lag bei 42 Prozent.
  12. Wolters Kluwer, „The 2026 Future Ready Lawyer Report: Building confidence in an AI era“, https://www.wolterskluwer.com/en/know/frl-26 (Zugriff: 25.07.2026). Grundlage sind quantitative Interviews mit 810 Juristinnen und Juristen in Kanzleien und Rechtsabteilungen in den USA, China und acht europäischen Ländern (u. a. Deutschland, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Italien), erhoben online vom 8. bis 25. August 2025.
  13. Vgl. die Übersicht bei HAQQ, „Rechts-KI-Statistiken 2026: Wie viele Anwälte KI wirklich nutzen“, 11.06.2026, https://www.haqq.ai/de/blog/legal-ai-statistics-2026 (Zugriff: 25.07.2026). Dort werden sechs Erhebungen mit Kopfzahlen zwischen 26 und 92 Prozent gegenübergestellt, je nachdem, ob nach irgendeinem KI-Werkzeug, nach gezielter Nutzung generativer KI oder nach der Einführung auf Organisationsebene gefragt wurde.
  14. Future Ready Lawyer (Fn. 12).
  15. Erik Brynjolfsson/Danielle Li/Lindsey R. Raymond, Generative AI at Work, Quarterly Journal of Economics 2025 (Feldstudie im Kundenservice: größte Produktivitätsgewinne bei den am wenigsten erfahrenen Beschäftigten);
  16. Erik Brynjolfsson/Bharat Chandar/Ruyu Chen, Canaries in the Coal Mine? Six Facts about the Recent Employment Effects of Artificial Intelligence, Stanford Digital Economy Lab, August 2025 (relativer Beschäftigungsrückgang von rund 13 Prozent bei Berufseinsteigern in stark KI-exponierten Berufen).
  17. 8am 2026 Legal Industry Report (Fn. 11). Die Fragestellung ist dort schärfer als eine bloße Momentaufnahme: 54 Prozent geben an, es gebe kein KI-Training und es sei auch keines geplant; 43 Prozent haben keine KI-Richtlinie und planen auch keine. Nur 9 Prozent verfügen über eine Richtlinie, die aktiv durchgesetzt wird.
  18. AI Hallucination Cases Database (Damien Charlotin), Stand Ende April 2026, https://www.damiencharlotin.com/hallucinations/; Zahlen und Sanktionsbeträge nach HAQQ (Fn. 13) (Zugriff: 25.07.2026). Erfasst werden Verfahren, in denen KI-erfundene Zitate aufgetreten sind; die verhängten Sanktionen werden dort gesondert ausgewiesen.
  19. AG Köln, Beschl. – 312 F 130/25; KG, Beschl. – 17 WF 144/25; OLG Celle, Beschl. – 5 U 1/25.
  20. HAQQ (Fn. 13), Evaluierung von 3.000 Antworten aus zehn Frontier-Modellen anhand eines Benchmarks mit 300 Aufgaben. Zum Vergleich: Das Stanford RegLab misst für Westlaws KI-Recherche Fehlerquoten von rund 33 Prozent und für Lexis+ AI von über 17 Prozent.
  21. beck-aktuell, „Gute Chancen mit LL.B. und LL.M.: „Volljuristen müssen sich interdisziplinär aufstellen“, 27.04.2026, https://www.beck-aktuell.de/ausbildung-und-karriere/studium-referendariat/beruf-karriere/volljuristen-interdisziplinaer-legal-tech-berufschancen-llm-llb-2026-04-27; vgl. Soldan Institut, Wissenschaftliche Studie zur Jungen Anwaltschaft, https://www.soldan.de/insights/wissenschaftliche-studie-zur-jungen-anwaltschaft-des-soldan-instituts/ (Zugriff: 25.07.2026).
  22. Bundesamt für Justiz, Ausbildungsstatistik für den Prüfungsjahrgang 2024 (veröffentlicht am 30.06.2026), aufbereitet bei Jurahilfe.de, „Jura Durchfallquote 2026: Statistik zu 1. & 2. Staatsexamen“, 12.07.2026, https://www.jurahilfe.de/blog/jura-examen-durchfallquote-juristisches-staatsexamen (Zugriff: 25.07.2026). Bundesweit fielen im Zweiten Staatsexamen 12,5 Prozent durch, in der staatlichen Pflichtfachprüfung des Ersten Examens 27,4 Prozent. Länderwerte im Zweiten Examen: Thüringen 6,5 %, Berlin 6,6 %, Hessen 6,8 %, Baden-Württemberg 6,9 %, Brandenburg 9,0 %, Niedersachsen und Sachsen je 9,8 %, Mecklenburg-Vorpommern 9,9 %, Hamburg 10,1 %, Bremen 14,3 %, Rheinland-Pfalz 15,2 %, Saarland 15,5 %, Nordrhein-Westfalen 15,6 %, Bayern 16,8 %, Sachsen-Anhalt 18,3 %, Schleswig-Holstein 23,4 %.
  23. University of Chicago Law School, AI Strategy Statement „Rethinking Legal Education in the AI Era“, veröffentlicht am 08.07.2026, https://www.law.uchicago.edu/news/ai-strategy-statement, dazu die Ankündigung https://www.law.uchicago.edu/news/uchicago-law-unveils-new-ai-strategy-statement (Zugriff: 25.07.2026).
  24. Legal Cheek, „Top US law school bans laptops in lectures amid fears future lawyers are becoming too dependent on AI“, 16.07.2026, https://www.legalcheek.com/2026/07/top-us-law-school-bans-laptops-in-lectures-amid-fears-future-lawyers-are-becoming-too-dependent-on-ai/; deutschsprachige Zusammenfassung: Redaktion beck-aktuell (sst), „Studienfach: Selber denken ohne KI“, 20.07.2026, https://www.beck-aktuell.de/node/202311 (Zugriff: 25.07.2026).
  25. AI Strategy Statement (Fn. 23). Übersetzung der Zitate durch den Verfasser; im Original: „We need to ensure that our students actually learn to think critically, strategically, and independently without relying on AI; but we also must face the reality that AI tools are already widely available to our students, and our graduates will be expected to be prepared to use them in legal practice.“
  26. AI Strategy Statement (Fn. 23); beck-aktuell (Fn. 24).
  27. AI Strategy Statement (Fn. 23), Abschnitt „1L Legal Research and Writing“. Im Original: „Our approach will treat writing without AI as the foundation and will layer writing with AI onto it.“ Für die Wahlveranstaltungen und das Hauptstudium gelten die geräte- und KI-freien Regeln nur noch als Voreinstellung, nicht als Vorgabe.
  28. Hamburger Protokoll (Fn. 3); der Begriff „Deskilling“ dort im Anschluss an Guest u. a.
  29. Hamburger Protokoll (Fn. 3).
  30. Ralf Zosel, „ChatGPT fällt bei Jura-Test krachend durch“, https://ralfzosel.de/blog/chatgpt-faellt-bei-jura-test-krachend-durch/ (Zugriff: 25.07.2026).
  31. OpenAI Help Center, „GPT-5.6 in ChatGPT“, https://help.openai.com/en/articles/20001354-gpt-56-in-chatgpt (Zugriff: 25.07.2026). GPT-5.6 Sol trägt in ChatGPT die Reasoning-Stufen Medium, High und Extra High; die schnelle Standardantwort liefert weiterhin GPT-5.5 Instant.
  32. Daniel Martin Katz u. a., „GPT-4 passes the bar exam“, https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC10894685/; vgl. Stanford Law School, https://law.stanford.edu/2023/04/19/gpt-4-passes-the-bar-exam-what-that-means-for-artificial-intelligence-tools-in-the-legal-industry/ (Zugriff: 25.07.2026).
  33. Janik Ole Wecks, Johannes Voshaar, Benedikt Jost Plate und Jochen Zimmermann, „Generative AI Usage and Exam Performance“, arXiv:2404.19699 (Fassung November 2024), https://arxiv.org/abs/2404.19699 (Zugriff: 25.07.2026). Die Nutzung wurde nicht abgefragt, sondern mit KI-Detektionssystemen aus studentischen Essays abgeleitet; die Studie weist einen Zusammenhang („correlates“) aus, keine nachgewiesene Ursache. Untersucht wurden Studierende der Wirtschaftswissenschaften, keine Jurastudierenden.
  34. Hamburger Protokoll (Fn. 3); dort die vier Implementierungsmodelle Propädeutikum, Integration, Ringvorlesung/Schlüsselqualifikation und Spiralcurriculum.
  35. Universität Münster, Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss der ersten Prüfung (ab WS 2024), https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/Jura/fakultaet/rechtsgrundlagen/studium/pruefungsordnungrechtswissenschaftabws2024.pdf; Übersicht der Schwerpunktbereiche: https://www.uni-muenster.de/Jura/studium/klassisches_jurastudium/schwerpunkt.html (Zugriff: 25.07.2026).
  36. DFG: Deutsche Forschungsgemeinschaft, die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland und größte Drittmittelgeberin der Hochschulforschung.
  37. Universität Münster, „Deutsche Forschungsgemeinschaft bewilligt Forschung zu KI und Recht“, 12.12.2025, https://www.uni-muenster.de/news/view.php?cmdid=15179; FOR 5906, https://www.uni-muenster.de/For5906/ (Zugriff: 25.07.2026). Gefördert werden 4,5 Millionen Euro für zunächst vier Jahre; eine zweite Förderperiode ist bei DFG-Forschungsgruppen möglich, aber nicht beschlossen. Die Gruppe umfasst sechs Teilprojekte mit 15 Teilprojektleitenden, davon zwölf aus Münster; vgl. das Interview mit Prof. Dr. Stefan Arnold, https://www.uni-muenster.de/Jura/fakultaet/pressemitteilungen/archiv2026/sommersemester2026/interviewkirecht_dfg.html
  38. Vgl. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Tagung „Digitale Revolution an den juristischen Fakultäten: E-Prüfungen und KI-gestützte Korrektur“, https://www.jura.rw.fau.de/tagung-digitale-revolution-an-den-juristischen-fakultaeten-e-pruefungen-und-ki-gestuetzte-korrektur/ (Zugriff: 25.07.2026).
  39. Zu „Deep Write“ (gefördert vom BMBF, mit Beteiligung der Universität Passau und der Humboldt-Universität zu Berlin) vgl. https://www.researchgate.net/publication/370407546AI-SupportedAcquisitionofArgumentationSkillsUseCase“The_Argueniser“; zur KlausurenKIste UG (Köln, gegründet 2025, gefördert durch das Gateway Exzellenz Start-up Center der Universität zu Köln) https://www.klausurenkiste.de/ und https://gateway-unikoeln.de/en/startups/klausurenkiste (Zugriff: 25.07.2026).